Information und Therapie zu / von Teil­leistungs­störungen

Die Beratung der Erziehungs­berech­tigten erfolgt meist nach der Durch­führung von Legasthenie- oder Dyskalkulie­tests. Die qualitative Fehler­analyse dient der Gruppe als Arbeits­schwerpunkt (Legas­thenie­therapie) und der Einzel­therapie bei Dyskalkulie (zusammen mit einem Eltern­teil).